Im Allgemeinen beziehen sich die Auswertungen zu Entgelten in der Beschäftigungsstatistik (= Entgeltstatistik) auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der sog. Kerngruppe. Nicht enthalten sind Beschäftigte, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder für die eine besondere gesetzliche Vergütungsregelung (z.B. Personen im Bundesfreiwilligendienst) gilt. Auf diese Weise sind aussagekräftige Vergleiche möglich, die nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind.
In die Entgeltstatistik fließen nur die Beschäftigten ein, die am 31.12. als Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe tätig waren.