Dargestellt ist der Anteil der jeweiligen Kategorie an Arbeitslosen (hier Langzeitarbeitslose) an den gesamten Arbeitslosen. Zur Berechnung wurden die Jahresdurchschnittswerte genutzt.
Arbeitslose sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden
wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
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eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen
(Eigenbemühungen),
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den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also
arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
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in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
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nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und
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sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.