Bestand an arbeitslosen Langzeit in %, Kreisebene

Dargestellt ist der Anteil der jeweiligen Kategorie an Arbeitslosen (hier Langzeitarbeitslose) an den gesamten Arbeitslosen. Zur Berechnung wurden die Jahresdurchschnittswerte genutzt.

Arbeitslose sind Personen, die - vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),

  • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),

  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),

  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,

  • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und

  • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Zuletzt aktualisiert August 5, 2024, 17:20 (MESZ)
Erstellt April 5, 2022, 14:03 (MESZ)
Jahr 2015-2022
dcat-ap-theme http://publications.europa.eu/resource/authority/data-theme/SOCI
source Agentur für Arbeit, eigene Berechnung