Dargestellt ist der jeweilige Jahresdurchschnittswert.
Die SGB-II-Quote bezeichnet den prozentualen Anteil der Leistungsberechtigten (LB) an der Bevölkerung unter der Altersgrenze nach §7a SGB II.
Als Leistungsberechtigte (LB) werden Personen in Bedarfsgemeinschaften verstanden, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Leistungsberechtigte lassen sich unterscheiden nach Regelleistungsberechtigten (RLB) und sonstigen Leistungsberechtigten (SLB).